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   VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692   

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https://dejure.org/2005,24195
VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692 (https://dejure.org/2005,24195)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.2005 - 16a CD 05.1692 (https://dejure.org/2005,24195)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 2005 - 16a CD 05.1692 (https://dejure.org/2005,24195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Dienstpflichten durch die Verwirklichung von Straftatbeständen; Voraussetzungen einer Durchsuchung und Beschlagnahme im Disziplinarverfahren; Verletzung von Grundrechten durch eine rechtswidrige Durchsuchung; Genehmigung der Durchsuchung durch den Richter ...

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; BayDO Art. 52 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 33 Abs. 4; ; StPO § 94; ; StPO § 102; ; StGB § 26; ; StGB § 153

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Durchsuchung ohne richterliche Anordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692
    Soll von diesem Grundsatz des Richtervorbehalts bei Durchsuchungsanordnungen abgewichen werden, sind bei der Auslegung des Begriffs "Gefahr im Verzug", welcher in Fällen der nachträglichen Überprüfung behördlich angeordneter Maßnahmen der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerfG vom 20.2.2001 BVerfGE 103, 142/156 ff.; vom 3.12.2002 NJW 2003, 2303/2304), die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG zu beachten.

    Danach ist eine Durchsuchung bei Gefahr im Verzug nur dann verfassungsgemäß, wenn sie mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet wird (BVerfG vom 20.2.2001, a.a.O., S. 150 ff.).

    Die bloße Möglichkeit eines Beweismittelverlusts genügt nicht, insbesondere sind reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrungen gestützte, fallunabhängige Vermutungen als Grundlage einer Annahme von Gefahr im Verzug nicht hinreichend (BVerfG vom 20.2.2001, a.a.O., S. 155).

    Aus dieser Dokumentation muss sich neben der konkreten Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung des handelnden Beamten u.a. auch ergeben, ob versucht wurde, den zuständigen Richter zu erreichen (BVerfG vom 20.2.2001, a.a.O., S. 160; vom 3.12.2002, a.a.O., S. 2305).

    Nur in Ausnahmesituationen, wenn also schon die mit einem Versuch, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen, verbundene zeitliche Verzögerung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen diese Stellen selbst die Anordnung wegen Gefahr im Verzug treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (BVerfG vom 20.2.2001, a.a.O. S. 155 f.; vom 23.1.2004 Juris-Dokument KVRE 320640401).

    Das gilt um so mehr, als in Anbetracht der verfassungsgerichtlichen Verpflichtung der (Straf-)Gerichte, die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters, beispielsweise durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes, zu sichern (BVerfG vom 20.2.2001, a.a.O., S. 156), auch die Verwaltungsgerichte in Bezug auf die dort bestehenden Disziplinarkammern gehalten sind, durch organisatorische Vorkehrungen die Möglichkeit zu schaffen, die zuständigen ehrenamtlichen Richter - jedenfalls während der üblichen Parteiverkehrszeiten - in kürzestmöglicher Zeit zu erreichen und ihre kurzfristige Verfügbarkeit für die Beratung und Entscheidung über eilbedürftige Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen schnell abzuklären.

  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch unzureichende

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692
    Soll von diesem Grundsatz des Richtervorbehalts bei Durchsuchungsanordnungen abgewichen werden, sind bei der Auslegung des Begriffs "Gefahr im Verzug", welcher in Fällen der nachträglichen Überprüfung behördlich angeordneter Maßnahmen der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerfG vom 20.2.2001 BVerfGE 103, 142/156 ff.; vom 3.12.2002 NJW 2003, 2303/2304), die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG zu beachten.

    Aus dieser Dokumentation muss sich neben der konkreten Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung des handelnden Beamten u.a. auch ergeben, ob versucht wurde, den zuständigen Richter zu erreichen (BVerfG vom 20.2.2001, a.a.O., S. 160; vom 3.12.2002, a.a.O., S. 2305).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere besteht das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers fort, auch wenn die direkte Belastung durch die angegriffene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach vollzogener Durchsuchung bzw. nach Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände entfallen ist (st.Rspr. vgl.: BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/39 ff.; vom 14.6.1998 NJW 2813/2814; vom 18.12.2002 NJW 2003, 1514; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/85 f.; BayObLG vom 26.10.2004 BayVBl 2005, 348).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere besteht das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers fort, auch wenn die direkte Belastung durch die angegriffene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach vollzogener Durchsuchung bzw. nach Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände entfallen ist (st.Rspr. vgl.: BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/39 ff.; vom 14.6.1998 NJW 2813/2814; vom 18.12.2002 NJW 2003, 1514; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/85 f.; BayObLG vom 26.10.2004 BayVBl 2005, 348).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692
    Auf Grund der großen Bedeutung des Schutzgutes und des Gewichts eines Eingriffs in dieses Schutzgut behält Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vor und zielt somit auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz, damit nicht zuletzt auch die Interessen des - regelmäßig nicht vorher angehörten - Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (BVerfG vom 14.1.2005 NJW 2005, 1707).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere besteht das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers fort, auch wenn die direkte Belastung durch die angegriffene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach vollzogener Durchsuchung bzw. nach Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände entfallen ist (st.Rspr. vgl.: BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/39 ff.; vom 14.6.1998 NJW 2813/2814; vom 18.12.2002 NJW 2003, 1514; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/85 f.; BayObLG vom 26.10.2004 BayVBl 2005, 348).
  • BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Durchsuchung bei dokumentiertem

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere besteht das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers fort, auch wenn die direkte Belastung durch die angegriffene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach vollzogener Durchsuchung bzw. nach Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände entfallen ist (st.Rspr. vgl.: BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/39 ff.; vom 14.6.1998 NJW 2813/2814; vom 18.12.2002 NJW 2003, 1514; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/85 f.; BayObLG vom 26.10.2004 BayVBl 2005, 348).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - DB 16 S 57/09

    Vorsitzenden- bzw. Berichterstatterzuständigkeit für Beschlüsse in

    Diese hat auch nach Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen der gemäß § 67 Abs. 1 BDG i.V.m. § 146 Abs. 1 VwGO statthaften Beschwerden zu erfolgen (vgl. GKÖD Bd. II M § 27 Rn. 54; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - NVwZ-RR 2007, 318 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 08.08.2005 - 16a CD 05.1692 - juris; grundlegend: BVerfGE 96, 27).
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